Sportlich aktive Hunde sind nicht nur körperlich robuster und gesünder als inaktive Hunde, sondern in der Regel in ihrem Wesen ausgeglichener und friedlicher. Auch der Gebrauchshundsport mit seinen drei Teildisziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst schafft ein sportliches und gleichzeitig kontrolliertes „Ventil“ für den aktiven und energiegeladenen Schäferhund – denn es liegt in der Natur seiner Rasse, dass er gefordert und gefördert werden will. Dabei stellen weder die Ausbildung zum Gebrauchshund noch der Sport selbst eine Gefahr für andere dar.
Charakterstärke und physische Belastbarkeit
Voraussetzung für eine Ausbildung zum Gebrauchshund – insbesondere für den Schutzdienst – ist ein vollkommen gesunder, leistungsfähiger und belastbarer Hund. Charakteristische Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Triebveranlagung (nicht zu verwechseln mit Aggression) und Freude an der Arbeit müssen bei einem angehenden Gebrauchshund stark ausgeprägt sein.
Gut beraten
Ob ein Junghund diese Eigenschaften erfüllt und ob er sich für das anstrengende Schutzdiensttraining eignet, können Hundebesitzer und Ausbilder gemeinsam nach Probetrainings und/oder Wesens- und Verhaltensübungen beurteilen. Gibt auch der Tierarzt sein OK, steht diesem Hundesport nichts im Wege.
Die Ausbildungswarte in den Ortsgruppen des SV stehen den Hundebesitzern mit Rat und Tat zur Seite und bereiten Tiere und Hundeführer auf die Gebrauchshundprüfung vor, die anschließend von den SV-Leistungsrichtern abgenommen wird.INFORMATION ZUR TEILNAHME ANDERER RASSEN AN
Quellenangabe: Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
SV-LEISTUNGSPRÜFUNGEN
Aufgrund der vielen Unstimmigkeiten in den Ortsgruppen bezüglich der Teilnahme anderer Rassen an SVPrüfungen sowie Bewertungsnachweise teilen wir folgendes mit:
Teilnahme fremdrassiger Hunde an SV-Leistungs-Prüfungen
Grundsätzlich können alle andersrassigen Hunde, auch Mischlinge ohne Papiere, an SV-Prüfungen teilnehmen.
Dabei müssen jedoch die folgenden Punkte beachtet werden:
Alle Hunde müssen identifizierbar sein.
Ein Schäferhundmischling muss nicht im Anhangregister des SV eingetragen sein.
Alle fremd- und gemischtrassige Hunde erhalten den blauen Leistungsnachweis, sofern keiner durch
einen anderen VDH-Verband besteht.
Deutsche Schäferhunde mit Ahnentafel
Bei Deutschen Schäferhunden, die eine Ahnentafel oder Registrierbescheinigung des SV besitzen, werden die
ersten 10 Prüfungen auf der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung eingetragen. Mit Ablegen der 11. Prüfung
wird ein Beurteilungs- und Bewertungsheft durch den Richter oder die Ortsgruppe ausgestellt.
Deutsche Schäferhunde, die eine FCI-anerkannte Ahnentafel oder FCI-anerkannte Registrierbescheinigung besitzen, erhalten ein Beurteilungs- und Bewertungsheft, sofern kein Bewertungsheft eines anderen Verbandes (auch
Ausland) vorliegt.
In allen Fällen muss die Ausstellung des Beurteilungs- und Bewertungsheftes auf der OriginalAhnentafel bzw. Registrierbescheinigung eingetragen werden!!!
Weitere Hinweise
Streichungen in allen Dokumenten, wie z. B. Ahnentafel, Registrierbescheinigung und Bewertungsheft, dürfen
ausschließlich nur von der Hauptgeschäftsstelle vorgenommen werden.
Eine Nachtragung von Prüfungen darf nur vom Richter (der damals amtierende) oder der Hauptgeschäftsstelle
vorgenommen werden.
Sollte ein Bewertungsnachweis von einem anderen Verband der AZG oder dem Ausland vorliegen, so müssen die
Bewertungen dort eingetragen werden. Diese haben ebenso Gültigkeit wie die Nachweise des SV.
Ablauf Fährte in IGP 1, 2 und 3
Quellenangabe:Sporthund
IGP 1 Abteilung B (Unterordnung Prüfung) Fussel of Wolfcubs
Quellenangabe:Mein Hund und ich / Fussel of Wolfcubs
Schutzdienst IGP 1 Neue PO
Quellenangabe:SGSV-LVBB GHS