– Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vereinsvorstand und dem /der Übungsleiter/in. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
– Mit Betreten des Geländes erklären sich Mitglieder und Besucher mit der Platzordnung einverstanden.
– Wir behandeln uns wertschätzend und unserer Satzung, Geschäftsordnung und Strategie entsprechend. Dies gilt für Mitglieder, Freunde, Interessenten und Besucher. Unsere Hunde werden ebenfalls wertschätzend behandelt.
– Der Hund ist auf dem Gelände an einer Trainingsleine zu führen. Ausnahme: auf Anweisung eines Trainers oder Vorstands ist das Ableinen gestattet.
– Die Hunde benötigen eine gültige Hundehaftpflicht sowie Impfschutz, um sich und andere nicht zu gefährden.
– Hunde, die eine ansteckende (z.B. Giardien, Milben, Zwingerhusten) oder meldepflichtige (z.B. Echinokokkose, Salmonellose) Krankheit haben dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen. Daten werden bei uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
– Hundebesitzern ist das Betreten des Übungsplatzes unter Rauschmitteln untersagt.
– Rauchen und Essen sind auf dem Übungsplatz untersagt.
– Das Vereinsheim, die Gebäude, das Übungsgelände und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt. Mutwillig beschädigtes, zerstörtes oder verlorenes Eigentum des Vereins wird auf Kosten des Verursachers ersetzt.
– Wir bitten euch die Hunde auch auf dem Weg zum Vereinsgelände aus Rücksicht auf die Anwohner und Passanten an der Leine zu behalten.
– Die Hunde sind bei längeren Aufenthaltszeiten vor und nach den Übungsstunden in einer der Größe des Hundes entsprechenden Box im Auto oder Anhänger unterzubringen .Für die vom Verein bereitgestellten Boxen übernehmen wir in keinster Weise irgend eine Art von Haftung.
Hunde dürfen nicht auf die Terrasse oder in das Vereinsheim mitgenommen werden! Ausnahmen: Welpen, dürfen auf die Terrasse oder in das Vereinsheim . Ausnahme: Zu WB Trainingszwecke dürfen die „Prüfungshunde“ im Vereinsheim trainiert werden, da dieses ein Bestandteil der WB ist.
– Der Übungsplatz und das Vereinsgelände sind unbedingt von Hundekot freizuhalten. Sollte trotzdem ein Malheur passieren, ist die Hinterlassenschaft vom Hundebesitzer zu entfernen und nach der Übungsstunde zu entsorgen. Durchfall muss zudem umgehend mit Wasser gereinigt werden .
– Das Pinkeln/Markieren der Hunde auf dem Platz ist zu unterlassen. Das Anpinkeln von Übungsgeräten und anderen Gegenständen sowie dem Vereinsheim und den Containern durch Hunde ist untersagt. Jeder angepinkelte Gegenstand muss umgehend mit ausreichend Wasser gereinigt werden.
– Das Buddeln von Löchern ist verboten, der Besitzer hat die Aufsichtspflicht.
– Übungsgeräte sind ausschließlich mit und von Hunden zu nutzen. Für Kinder und/oder Erwachsene ist die Nutzung solcher Gerätschaften untersagt (z.B. Wippe, Laufsteg etc.).
– Werkzeuge und Geräte — ob Vereinseigentum oder geliehen — sind verantwortungsvoll und pfleglich zu benutzen. Bei Verschmutzung sind diese zu reinigen.
– Festgestellte Defekte an Geräten oder Werkzeug sind sofort zu melden und — soweit möglich — zu reparieren.
– Nach Gebrauch sind alle Werkzeuge und Geräte wieder ordentlich an die dafür vorgesehenen Plätze aufzuräumen. Geliehene Werkzeuge und Geräte sind dem Besitzer schnellstmöglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
– Auch für den Weg zum Vereinsgelände gilt selbstverständlich, dass der Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Hundes aufnimmt und entsorgt. Auch hier gilt, dass entweder vor oder nach der Übungseinheit der Kot des Hundes zu entsorgen ist.
– Jeder Hundehalter ist allein und voll verantwortlich für seinen Hund und die Einhaltung der Platzordnung. Dies gilt für den Zugang zum sowie für das Übungsgelände selbst. Der Verein übernimmt keine Haftung.
– Der Verein übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden jedweder Art.
– Erziehungsberichtige haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder Eltern haften für ihre Kinder.
– Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit Erlaubnis eines Trainers und einer erziehungsberechtigten Person an Übungsstunden teilnehmen. Während dieser Zeit befinden sie sich unter der Aufsicht des Trainers. Für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren gilt, dass eine erziehungsberechtige Person auf dem Gelände des Vereins anwesend sein muss.
– Das Betreten des Übungsgeländes, außerhalb der regulären Trainingszeiten, ist für Mitglieder nur mit Erlaubnis des Vereinsvorstands gestattet.