Wesensbeurteilung

„Rassehundezucht ist unverzichtbar für die Befriedigung der gesellschaftlichen Nachfrage nach Diensthunden, Gebrauchshunden, Sporthunden oder einfach nach einem Vierbeiner als Familienpartner. Rassehunde sind Markenartikel, die durch ihre unverwechselbaren „rassetypischen“ Eigenschaften gekennzeichnet sind. Der Charakter oder das Wesen ist eine im Standard des Deutschen Schäferhundes hinterlegte Eigenschaft, die in ihren Grenzen das Produkt neben vielen anderen Kenngrößen als „typisch“ charakterisiert. Die in der Wesensbeurteilung getroffenen Aussagen und Anforderungen dienen vorrangig dem Nachweis umweltsicherer und gesellschaftsverträglicher Hunde. Sie werden aber auch als Ergänzungsprüfung für unsere Gebrauchshundeanforderungen herangezogen. Die Wesensbeurteilung umfasst die Feststellung von Verhaltenseigenschaften des Hundes, die sich auf der Grundlage erblicher Anlagen unter dem Einfluss der bereitgestellten Aufzucht-, Entwicklungs- und Haltungsqualitäten offenbaren.“
Quelle: www.schaeferhunde.de

Aus diesem Grund wurde für alle Deutschen Schäferhunde, die zur Zucht eingesetzt werden sollen und die ab dem 01.07.2017 geboren sind, eine Wesensüberprüfung zwischen dem vollendeten 9. Lebensmonat und dem vollendeten 13. Lebensmonat (das bedeutet: 9-12 Monate, der Hund darf noch KEINE 13 Monate alt sein) eingeführt. Der Ablauf einer solchen Überprüfung wird im folgenden Video vorgestellt. Dieses Video soll den SV-Mitgliedern sowie interessierten Hundehalter zeigen, dass den Hunden nur Dinge abverlangt werden, die ein normal veranlagter Deutscher Schäferhund problemlos zu leisten in der Lage ist. Ein besonderes Training ist hierfür nicht erforderlich! Eine gute Voraussetzung für die Übungen ist ein normal sozialisierter Hund mit einer sehr guten Bindung zum Hundeführer. Im Verlauf der Wesensüberprüfung wird das natürliche Verhalten des Hundes – eben sein „Wesen“ – beobachtet und beurteilt. Es geht dabei nicht um erlerntes Verhalten.

Quellenangabe: Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.